Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
laufend
End: Q2-2022
Federführend
EJPD
Bundesamt für Justiz BJ, Bundesamt für Polizei fedpol
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An seiner Sitzung vom 1. Juni 2018 hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments die Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird die Basis für die Herausgabe von elektronischen Identifizierungsmitteln geschaffen, die es den Einzelnen ermöglichen, sich aufgrund staatlich bestätigter Daten im digitalen Raum zu identifizieren.
Zur Erreichung dieses Ziels sollen die Aufgaben gemäss dem E-ID-Gesetz zwischen Staat und Privatwirtschaft aufgeteilt werden. Der Staat wird weiterhin seine Hauptaufgabe erfüllen: die amtliche Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person. Angesichts der Dynamik des technologischen Wandels wäre er jedoch nicht geeignet, die technischen Trägermittel für die Identifizierung selbst zu entwickeln und herzustellen. Die Privatwirtschaft ist näher an den Nutzerinnen und Nutzern und an den erforderlichen digitalen Technologien und kann diese Funktion besser erfüllen.
Am 16.01.2020 reichte ein Komitee das Referendum ein. Es stört sich hauptsächlich daran, dass das Gesetz keine rein staatliche Lösung für die Ausstellung und den Betrieb einer E-ID vorsieht. Am 13.02.2020 teilte die Bundeskanzlei mit, dass das Referendum mit 64 933 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.
URL: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/e-id.html
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