Massnahmen

Stammdatenverwaltung in der Bundesverwaltung

Status
laufend
Start: Q4-2017
End: Q4-2021

Federführend
EFD
Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB

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Am 19. Dezember 2018 hat der Bundesrat die Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes verabschiedet und Aufträge zur Umsetzung erteilt. Die Realisierung der gemeinsamen Stammdatenverwaltung erfolgt in mehreren laufenden Vorhaben. Priorisiert wird dabei der Bereich der Unternehmensstammdaten.
Im Bereich der Unternehmensstammdaten erfolgte die Prüfung der Verwendbarkeit der Daten gemäss Art. 3 der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV, SR 431.903) als Grundlage für die Stammdatendefinition. Am 16. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Prüfungsergebnisse zur Kenntnis genommen. Eine vom Steuerungsgremium «Gemeinsame Stammdatenverwaltung Bund» eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe hat ein Umsetzungskonzept zu bundesweit abgestimmten Prozessen, Rollen und Verantwortlichkeiten erarbeitet, welches durch das Steuerungsgremium am 4.2.2020 verabschiedet wurde. Es ist geplant, dass der Bundesrat im Q3/2020 weitere Aufträge im Hinblick auf die Realisierung der Stammdatenverwaltung im Bund auslösen wird.

URL: https://www.isb.admin.ch/isb/de/home/ikt-vorgaben/strategien-teilstrategien/sb018-ikt-teilstrategie_stammdatenverwaltung.html


Aktionsfeld

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