Massnahmen

Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

Status
abgeschlossen
End: Q1-2019

Federführend
WBF
Bundesamt für Wohnungswesen BWO

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Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird um einen Artikel betreffend die generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete ergänzt. Neben der Möglichkeit der generellen Zustimmung werden auch das Gesuch der Mieterschaft geregelt und der gesetzliche Verweigerungsgrund für die Vermieterschaft konkretisiert.

URL: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#WBF


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